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Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung

Die Wohnung aufgrund des Migrationshintergrundes nicht bekommen, wegen der Behinderung nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden oder im Sportverein mit sexistischen Bemerkungen konfrontiert sein: Die Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle in Deutschland ist 2019 gestiegen – 3580 Fälle wurden bei den Beratungsstellen gemeldet. Für das letzte WIR-Magazin haben wir mit einer mit der Stelle für Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung gesprochen.

Die Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung der Selbsthilfe Berlin

Wir haben uns mit Agnieszka Witkowska, Sozialrechtlerin und Beraterin der Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V., zum Interview getroffen.

Die Beratungsstelle ist auf die Merkmale Alter und Behinderung spezialisiert. Doch wir haben mit ihr auch darüber gesprochen, was Diskriminierung überhaupt ist und wie der Beratungsprozess im Diskriminierungsfall aussehen kann.

Diskriminierung und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Reicht der gesetzliche Rahmen nicht aus, um Diskriminierung zu verhindern?

Als Beratungsstelle, die sich auf die Merkmale Alter und Behinderung spezialisiert, kann ich sagen: hier reichen die Gesetze allein nicht aus. Das merken wir in unserer alltäglichen Arbeit. Uns erreichen sehr viele Beschwerden, bei denen wir allein mit Gesetzen nicht argumentieren und auch nicht weiter vorgehen können. Ein gutes Beispiel ist hier die Arbeitswelt, wo das AGG bereits Schutz bietet. Ein Arbeitgeber ist beispielsweise verpflichtet, Menschen mit Behinderung zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Aber einstellen muss er keine. Es gibt zwar die Quote, aber die ist nicht verpflichtend. Diskriminierung lässt sich in dem Fall also nicht ausschließen.

Eine Frau vor einem Aktenregal schaut in die Kamera
Agnieszka Witkowska

Wie definieren Sie Diskriminierung aus Sicht der Beratung?

Für uns ist Diskriminierung allgemein Benachteiligung. Die kann viele verschiedene Ebenen und Ausprägungen haben. Jede Benachteiligung, die entsteht, weil Personen bestimmte Merkmale haben oder nicht haben, sind Fälle, die wir erreichen wollen. Jede und jeder Ratsuchende kann sich an uns wenden, auch wenn es erstmal nur eine Vermutung der Diskriminierung gibt. Zu klären, ob eine Diskriminierung vorliegt, ist Teil unserer Hilfeleistung.

Wissen die Menschen, wo Diskriminierung beginnt?

Vielen Betroffenen ist nicht ganz klar, ab wann Diskriminierung eigentlich beginnt. Zum anderen sind sie sich dann unsicher, wie sie dagegen vorgehen können. Dann kommt noch dazu, dass viele Menschen, die aufgrund des Lebensalters diskriminiert werden, dies oft als selbstverständlich wahrnehmen und nicht daran denken, dass sie dagegen etwas tun könnten. Oder sie trauen sich nicht. Diese Probleme beobachten wir immer wieder.

Ein Problem der Wahrnehmung

Fehlt es allgemein an der Wahrnehmung von Diskriminierungen?

Auf jeden Fall. Wir sind sehr stark mit unterschiedlichen Beratungsstellen vernetzt. Im Austausch wird dann immer wieder klar, dass es ganz klar an Wahrnehmung fehlt und es sich auf jeden Fall um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt.

Wie kann die Gesellschaft dahingehend sensibilisiert und die Wahrnehmung geschärft werden?

Die Landesstelle versucht das auf unterschiedliche Art und Weise mit diversen Kampagnen, Präsenz auf Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig ist vor allem, dass wir es allgemein immer wieder thematisieren. Auch die Vernetzung mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren ist entscheidend. Beispielsweise beim „Treffen der Freunde alter Menschen“. Dort sind wir regelmäßig, um unsere Arbeit vorzustellen und zu erklären, wann und wo Diskriminierung aufgrund der Behinderung oder aufgrund des Alters stattfindet. Aber auch durch die Arbeit an und für sich findet Sensibilisierung statt. Zu Beginn der Beratungsgespräche informieren und sensibilisieren wir unsere Ratsuchenden selbst. Wenn wir uns an Arbeitgeber oder andere Stellen wenden und mit ihnen ins Gespräch kommen, machen wir bereits auf diese Probleme aufmerksam und sensibilisieren für das Thema.

Diskriminierung in der Arbeitswelt

Ist die Arbeitswelt ein Hauptschauplatz, wenn wir über Diskriminierung sprechen?

Ja, für unsere Beratungsstelle ist das tatsächlich so. Aber es sind natürlich nicht nur die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen Diskriminierung ausgehen kann. Abseits von der Arbeit sind es ganz häufig auch Behörden, beziehungsweise Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Sehr oft geht es aber auch um Sicherheitsvorschriften oder die Zugangsverweigerungen zu öffentlichen Gebäuden. Das Spektrum ist sehr breit.

Wenn wir über Antidiskriminierungsberatung Alter und Behinderung sprechen, findet auch eine Art Doppeldiskriminierung statt. Wird das von den Ratsuchenden auch bewusst so wahrgenommen?

Bei diesen mehrdimensionalen Diskriminierungen haben bei unseren Fällen beide Merkmale eine Rolle gespielt. Aber jeweils eines der Merkmale hat trotzdem eine größere Rolle gespielt. Es ist immer sehr situationsabhängig und hängt von den Ratsuchenden ab. Manche sind bereits sehr gut informiert und durch verschiedene Selbsthilfegruppen und Organisationen gut vernetzt. Die ordnen das schon ganz anders ein. Anderen muss man erst deutlich machen, dass da mehrere Merkmale eine Rolle spielen können. Und diese Erkenntnis ist auch gut, um den Blick auch wirklich übergreifend zu schärfen – also hinsichtlich unterschiedlicher Merkmale wie beispielsweise Behinderung, Alter, Religion oder Herkunft.

Der Ablauf einer Beratung

Was umfasst eine konkrete Beratung bei Ihnen? Gehören auch rechtliche und psychologische Komponenten dazu?

Der Begriff „rechtliche Beratung“ ist immer sehr schwierig, es geht aber in die Richtung. Im Prinzip ist es immer so, dass wir erst einmal den Sachverhalt von den Ratsuchenden erfahren wollen. Dann wird gemeinsam mit den Ratsuchenden eine Einschätzung erarbeitet und formuliert, was Ziele und Möglichkeiten sind. Manche Ratsuchende wünschen sich nur ein klärendes Gespräch und vor allem eine Entschuldigung. Manche suchen nach einer Problemlösung, andere wollen strukturelle Probleme einfach thematisieren und politische Öffentlichkeitsarbeit starten. Für uns steht am Anfang zunächst die Auftragsklärung und eine Einordnung möglicher Konsequenzen, wenn man beispielsweise gegen den Arbeitgeber vorgehen möchte.

Wenn ein Mensch eine Diskriminierungserfahrung gemacht hat, dann steht auch ein Wunsch im Hintergrund: Ein Ziel, eine Entschuldigung, eine Entschädigung, vielleicht sogar eine Strafe. Wie gehen Sie damit um? Müssen solche Ziele vielleicht auch umformuliert, beziehungsweise die Erwartungshaltung korrigiert werden?

Wir stellen von Anfang an klar, dass wir nichts versprechen können. Wir haben keine Macht und darauf machen wir immer aufmerksam. Am Ende des Tages können wir nur vermitteln und alle Beteiligten zusammenbringen. Allerdings haben wir bis jetzt überwiegend sehr gute Erfahrungen gemacht. Vielen Ratsuchenden ist es auch einfach nur wichtig, Anerkennung für ein Fehlverhalten zu bekommen. Eine Entschuldigung ist dann nur ein Zusatz. Man muss immer auch betrachten, dass die Sensibilisierung in unserer Gesellschaft noch nicht so ausgeprägt ist. Vielen Sachbearbeitenden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder anderen Personen und Institutionen ist gar nicht bewusst, dass ihr Verhalten diskriminierend, dass es verletzend ist. Unsere Aufgabe ist es, darauf aufmerksam machen. Gleichzeitig aber auch den Ratsuchenden darauf hinzuweisen, dass es keine Garantien für die gewünschten Reaktionen gibt.

Wie lange dauert denn in der Regel ein Beratungsprozess?

Meistens nehmen wir uns eine Stunde Zeit. Das ist dann auch ein sehr intensives Gespräch und für Betroffene teilweise sehr anstrengend. Die Ereignisse und Emotionen kommen wieder hoch. Mit vielen bleiben wir im Anschluss via Telefon oder E-Mail in Kontakt. Gegebenenfalls müssen auch weitere Termine vereinbart oder mehr Zeit veranschlagt werden, wenn beispielsweise gedolmetscht werden muss.  In der Regel dauert das erste Beratungsgespräch etwa eine Stunde.

Je nach Fall erstreckt sich die Beratung aber dann auch über einen längeren Zeitraum?

Ja, natürlich. Wir bieten hier vor Ort nicht nur Beratung, wir bieten auch Begleitung zu verschiedenen Terminen, beispielsweise zum Jobcenter, Arbeitgeber oder zu Freizeiteinrichtungen.

Alter und Behinderung

Wenn wir nochmal zum Thema Alter und Behinderungen zurückkommen: Warum findet denn häufiger Diskriminierung statt, aufgrund des Alters, einer Behinderung oder beides zusammen?

Diskriminierungen kommen in jedem Bereich vor. Wenn es um Diskriminierung aufgrund der Behinderung geht, erreichen uns oft Beschwerden in Bezug auf Arbeit, Dienstleistungen oder Zutrittsverweigerung aufgrund von Sicherheitsregelungen. Auch Parkplatzgenehmigungen sind häufig Thema in letzter Zeit, weil die Berliner Bezirke zum Teil unterschiedliche Regelungen haben. Auf das Alter bezogen ist es auch überwiegend der Bereich Arbeit, beispielsweise wenn es um Altersteilzeitrente geht, aber auch verschiedene Dienstleistungen, wie Versicherungen, Autovermietung und andere Bereiche oder auch hier die Zugangsverweigerung und Teilnahme an Veranstaltungen. Letztens hatten wir tatsächlich einen Fall, dass eine Frau sich nicht bei einer Berliner Tanzschule anmelden durfte. Man sagte ihr, sie könne sich nicht anmelden, weil es sich um einen Single-Kurs handele und ihr wurde gesagt: „Du glaubst ja nicht, dass ein 28-Jähriger mit dir tanzen möchte.“

Welche Rolle spielt Empowerment im Zusammenhang mit Diskriminierung und der Beratung?

Das ist eine sehr wichtige Aufgabe für uns. Vor allem in Bezug auf das Alter. Es ist auch wichtig, hier deutlich zu sagen, dass das Thema Lebensalter viele Facetten hat. Wir sprechen vor allem über ältere Menschen. Aber Diskriminierung betrifft auch junge Menschen und Kinder. Gerade junge Frauen und Mädchen haben es oft nicht leicht. Das ist eine Gruppe, die häufig mit mehrdimensionalen Diskriminierungen konfrontiert ist. Viele trauen sich aber nicht oder haben Angst vor Konsequenzen, wenn sie Diskriminierung ansprechen. Dass sie zu uns kommen können und Unterstützung erhalten, ist ein wichtiger Schritt für Empowerment und das Aufbrechen von Machtverhältnissen. Sobald wir als Beratungsstelle dahinterstehen, fällt es Ratsuchenden oft viel einfacher, sich für ihre Interessen einzusetzen. Vor allem, wenn wir bei Terminen dabei sind. Wir sind zwar keine Anwälte, begleiten aber auch Gerichtsprozesse, weil wir eine andere Verbindung herstellen können als Anwälte und Richter. Wir beobachten, bezeugen und unterstützen.

Der Weg zum Gericht

Unterstützen und begleiten Sie Ratsuchende auch, wenn es in Richtung juristischer Auseinandersetzung geht?

Auf jeden Fall machen wir die Ansprüche erst einmal geltend, wenn es sich um einen Fall nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) handelt. Das ist wichtig, da die Fristen hier sehr kurz sind. Nachdem die Ratsuchenden die Ansprüche geltend gemacht haben, beraten wir sie noch einmal. Wir besprechen dann mit ihnen die Möglichkeiten und überlegen, ob sie eine Klage erheben wollen oder nicht. Falls ja, beraten wir sie beispielsweise auch zu Themen wie der Prozesskostenhilfe, dem Beratungsschein, wie und wo sie was bekommen können. Die rechtliche Beratung selbst liegt dann natürlich bei den Anwälten. Auch da können wir, wenn nötig, bei der Suche unterstützen. Zu den Anwaltsterminen gehen wir dann teilweise auch mit und tauschen uns anschließend mit den Ratsuchenden aus. Auch hier geht es um ungleiche Machtverhältnisse, manche haben vielleicht Angst vor Anwälten und wenn wir da unterstützen können, begleiten wir den ganzen Prozess.

Gibt es denn auch Fälle, in denen Senioren, die aufgrund ihres Alters plötzlich zum ersten Mal mit Diskriminierung konfrontiert werden, eine Art „Aha-Erlebnis“ haben?

Ja, tatsächlich – ich hatte erst vor kurzem eine Frau hier, die zu mir gesagt hat, sie hätte nie gedacht, dass sie mal mit solchen Dingen konfrontiert ist. Das kommt schon vor. Aber dieses „Aha-Erlebnis“ haben wir selbst auch, wenn wir uns und unsere Arbeit beispielsweise bei unterschiedlichen Seniorenbeiräten in Berlin vorstellen. Da lernen wir auch immer noch dazu, was eigentlich eine Altersdiskriminierung ist und was nicht. Was auch einen rechtlichen Grund hat: Altersdiskriminierung ist im AGG festgehalten, im Grundgesetz nicht. Das Merkmal Behinderung ist in Artikel 3 festgehalten, das Merkmal Alter nicht. Das ist eine gesetzliche Lücke, die geschlossen werden muss. Beispielsweise durch das Berliner Landesaltersdiskriminierungsgesetz, das hoffentlich bald verabschiedet und sich immer mehr erweitern wird.

Regelmäßig wiederkehrende Fälle

Gibt es Fälle und Bereiche, die Sie immer wieder beschäftigen, die man vielleicht auch institutionell oder rechtlich betrachten müsste?

Wie bereits erwähnt, gibt es da mehrere Bereiche. Auf jeden Fall Arbeit, weil Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich da „freikaufen“ können oder schon gut informiert sind, wie sich gesetzliche Regelungen umgehen lassen. Darüber hinaus sind Entschädigungen und Schadensersatz nach AGG zu gering, so dass es für viele Akteure einfacher ist, die Strafen zu zahlen als sich ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen. Dazu gehören ganz klar Probleme mit Barrierefreiheit und Inklusion. Beispielsweise, ob ein stotternder Mann Aufsicht in einem Museum machen könne, weil man nicht wüsste, wie er sich in Konfliktsituationen verhalten würde. Das wird dann aber nicht als Diskriminierung betrachtet, sondern läuft unter dem Aspekt der Sicherheit.

Ein klassischer Fall bei Behörden: Führerscheinerlaubnisse und Fahreignung, aber auch Parkplatzgenehmigungen, die ich ja bereits angesprochen habe. In letzter Zeit kommt das wirklich oft vor, dass Parkscheinerlaubnisse zurückgenommen werden, weil sie einer konkreten Person zugeteilt sein sollen. Was im alltäglichen Leben nicht immer funktionieren kann. Da landen wir schnell bei einem Schnittthema: die Diskriminierung von Angehörigen. Bei uns in der Beratungsstelle ist Schule zwar nicht so oft Thema, aber wir bekommen es im Austausch mit. Wie wird Barrierefreiheit in Schulen sichergestellt? Dabei geht es nicht nur um die Kinder, sondern auch um die Eltern. Wie kann beispielsweise sichergestellt werden, dass Eltern mit einer Sehbehinderung am Elternabend teilnehmen können?

Gibt es noch etwas, das Sie unbedingt loswerden wollen?

Trauen Sie sich zu fragen! Auch bei einer Diskriminierungsvermutung sind wir bereits für Sie da. Rufen Sie an, erzählen Sie, was Sie erlebt haben und wir helfen Ihnen, indem wir mit Ihnen sprechen und Möglichkeiten aufzeigen. Darüber hinaus bieten wir auch eine mobile Beratung. Falls Sie nicht zu uns kommen können, kommen wir auch zu Ihnen. Durch unsere starke Vernetzung können wir Sie gegebenenfalls auch an andere Beratungsstellen oder Stadtteilzentren weiterleiten.

Wie oft gehen Sie abends mit einem Lächeln nach Hause? Oft genug?

Ich muss sagen: oft. Natürlich würde ich mir noch öfter wünschen, aber selbst wenn am Ende vielleicht kein Erfolg steht, viele Ratsuchende sind bereits sehr dankbar, dass sie darüber sprechen konnten. Dass wir stets versuchen, den Sachverhalt zu klären, unsere Meinung zu sagen und ihre Diskriminierungserfahrung als genau solche anerkannt haben. Das ist für viele bereits sehr viel. Und wenn sie mit einem Lächeln hier rausgehen, kann ich auch mit einem Lächeln nach Hause gehen und habe direkt die Motivation zum weitermachen.

Frau Witkowska, vielen Dank für das Gespräch.

Kontakt

Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.
Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung
Littenstraße 108
10179 Berlin (Mitte)

Telefon: 030 – 27 59 25 27
Telefon: 030 – 27 87 56 91
Fax: 030 – 27 59 25 26
E-Mail: adb@lv-selbsthilfe-berlin.de

lv-selbsthilfe-berlin.de/antidiskriminierungsberatung/

Beratungen nach vorheriger Anmeldung.

Dieser Text erschien in gekürzter Fassung in der WIR 1/2020.
Das Interview führte Nico Stockheim