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Eine Frau und ein Mann, beide im Rollstuhl, sitzen an einem Tisch mit zwei Mitarbeitenden der FDST. Im Hintergrund ein Bildschirm auf dem steht: Ihre Fragen an die Politik.

Nachgefragt: Eigene Wohnung statt Heimplatz

„Deine Stimme für Inklusion – mach mit!“ lautet das Motto des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Jahr 2021. Wir haben deshalb die Stimmen von Klientinnen und Klienten sowie Gästen der Fürst Donnersmarck-Stiftung gesammelt, die ihre Stimme für Inklusion erheben und Fragen an die Politik stellen wollten. Diese Fragen zu unterschiedlichen Themen im Bereich Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe haben wir an die behindertenpolitischen Sprecher der großen demokratischen Parteien weitergeleitet und einige haben geantwortet. In diesem Artikel geht es um die Forderung, dass Menschen mit Behinderung eine Recht auf eine eigene Wohnung statt Heimplatz bekommen.

Forderung: Das Recht auf eine eigene Wohnung statt Heimplatz für Menschen mit Behinderung

Die Frage: „Ich bin dafür, dass statt eines Heimplatzes Menschen ein Recht auf eine eigene Wohnung haben – wie stehen Sie dazu?“

Antworten aus dem Bundestag

Aus dem Bundestag haben auf diese Frage geantwortet: Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen), Jens Beeck (FDP), Sören Pellmann (Die Linke)

Corinna Rüffer

Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen): „Jeder Mensch sollte frei darüber entscheiden, wie, wo und mit wem er bzw. sie lebt. Für Menschen mit Behinderungen ist das aber nicht immer selbstverständlich möglich. Das darf nicht sein. Jeder Mensch muss ein echtes Wunsch- und Wahlrecht haben.“

Jens Beeck

Jens Beeck (FDP): „Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes haben wir uns in Deutschland ganz klar dazu bekannt, den Menschen mit seinem individuellen Stärken und Bedürfnissen in den Mittelpunkt zu stellen. Dieser personenzentrierte Ansatz bedeutet auch, dass Menschen die Möglichkeit haben müssen, selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung zu leben.“

Sören Pellmann

Sören Pellmann (Die Linke): „DIE LINKE möchte das Recht auf Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken. Daher fordern wir, die selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit Behinderungen, insbesondere darüber zu entscheiden, wo und mit wem ein Mensch wohnen möchte, flächendeckend zu sichern. Mehrkostenvorbehalte wie in § 104 SGB IX und anderen Regelungen müssen gestrichen werden. Auch ist dafür die gemeinschaftliche Leistungserbringung gegen den Willen von Menschen mit Behinderungen zu beenden (Zwangspooling).“

Antworten aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin

Aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin haben auf diese Frage geantwortet: Lars Düsterhöft (SPD), Thomas Seerig (FDP), Stefanie Fuchs (Die Linke).

Lars Düsterhöft

Lars Düsterhöft (SPD): „Das sehe ich ganz genauso. Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben. Hierzu gehört auch das Recht auf eine eigene Wohnung.“

Thomas Seerig

Thomas Seerig (FDP): „Grundsätzlich soll jeder Mensch seinen Wohnort selbst wählen können. Dies wird durch die Eignung von Person und Wohnung und auch durch ökonomische Aspekte begrenzt (Nicht jeder wird in einer 300qm Villa am Wannsee leben können). Es darf keinen Zwang ins Heim geben, aber das Heim kann in Sachen „sichere Versorgung“ und „Vermeidung von Einsamkeit“ auch einmal die bessere Alternative sein.“

Stefanie Fuchs

Stefanie Fuchs (Die Linke): „Ich stimme Ihnen da vollkommen zu. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist da unmissverständlich. Um dies zu erreichen müssen wir mehr Anstrengungen unternehmen, um barrierefreie und inklusive Wohnungen zur Regel werden zu lassen.“

Übersicht aller Nachgefragt-Beiträge

Hier geht es zur Übersicht aller Beiträge zum Thema „Nachgefragt! 5. Mai 2021: Deine Stimme für Inklusion“.