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Ein Laptop und eine Tasse Kaffee auf einem Tisch mit Tischdecke.

Corona und Homeoffice: Vorgaben, Umsetzung, Entlastung

Gastautor Stephan Neumann zum Thema Homeoffice in Corona-Zeiten:

Viele Menschen sind durch Corona im Homeoffice und erledigen, zum Teil durchgehend seit März, von dort aus ihre Arbeit. Besonders Menschen, die aufgrund chronischer Erkrankungen oder Behinderungen zur Risikogruppe gehören, sind auf die Arbeit von zuhause angewiesen. Dort schreiben sie Texte, koordinieren Projekte und nehmen an Telefon- und Videokonferenzen teil. Aber eben alles vom heimischen Schreib-, Küchen- oder Couchtisch aus. Ich will deshalb heute der Frage nachgehen: Gibt es für die Ausstattung zu Hause gesetzliche Vorgaben?

Der rechtliche Rahmen

Im Zusammenhang mit dem Homeoffice in Zeiten der Pandemie gibt es ein paar rechtliche Grundlagen. Von diesen Rahmenbedingungen und wichtigen Begriffen sollte auf jeden Fall jeder schon einmal gehört haben.

Corona und Homeoffice: Was ist „Telearbeit“?

Viele von Ihnen werden schon einmal den Begriff „Telearbeit“ gehört oder gelesen haben. Darunter werden oft alle Arbeitsformen zusammengefasst, bei denen Sie als Beschäftigter einen Teil der zu erbringenden Arbeit nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers erbringen.

Der Gesetzgeber hat die „Telearbeit“ erstmals in der Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im November 2016 definiert. Unter § 2 Abs. 7 ArbStättV heißt es dazu: „Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.“

Was ist „Mobiles Arbeiten?“

Im Gegensatz dazu ist „Mobiles Arbeiten“ bis heute nicht gesetzlich definiert. Das „Mobile Arbeiten“ erfordert zwar, wie die klar umrissene „Telearbeit“, auch eine Verbindung zur Betriebsstätte über Internet und Telefon. Allerdings ist diese Arbeitsform weder an die Betriebsstätte noch an den heimischen Schreibtisch gebunden. Auch hinsichtlich der Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Datenschutz unterscheidet sich „Mobiles Arbeiten“ von „Home Office“.

Homeoffice: Förderung behinderungsbedingter Arbeitsplatzausstattung

Der heutige Begriff Homeoffice ist an den alten Begriff Heimarbeit getreten. Unter dem Begriff versteht man die Verrichtung der übertragenen Tätigkeit des Arbeitnehmenden alleine von zu Hause aus.

Wenn Sie also mit Ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung über die regelmäßige Verrichtung Ihrer Arbeit an einem festen Arbeitsplatz im privaten Umfeld geschlossen haben, so sieht die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes in der Häuslichkeit die Zuständigkeit beim Arbeitgeber. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch bei der behinderungsbedingten Arbeitsplatzausstattung in der Häuslichkeit Anspruch auf finanzielle Förderung durch den jeweils für sie zuständigen Rehabilitationsträger hat. Der Rehabilitationsträger richtet sich in der Regel nach der Ursache der Behinderung (z.B. Arbeitsunfall) und nach dem Umfang der Versicherungszeiten.

Soweit der rechtliche Rahmen. Aber nur die wenigsten hatten/haben eine entsprechende Vereinbarung und damit verbunden auch einen Ihren Bedürfnissen angepassten Arbeitsplatz zu Hause. Dies hat für viele sehr zusätzlich Nerven gekostet in dieser ohnehin schon besonderen Situation.

Die Praktische Umsetzung: Inklusion und Gesundheit nicht vergessen

Neben den rechtlichen Voraussetzungen für das Homeoffice gibt es auch praktische Hürden und Probleme. Dazu gehört beispielsweise die richtige Technik, damit Menschen mit Behinderung nicht auf der Strecke bleiben. Aber auch klare Regeln und Arbeitszeiten sind wichtig, damit das Homeoffice nicht schadet.

Corona und Homeoffice: Mitarbeitende mit Behinderung berücksichtigen

Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten, egal um welche Art der Tätigkeit und der dazu gehörigen Begrifflichkeit es sich handelt, eine große Erleichterung ist. Gerade in der jetzigen Situation ist es für uns beeinträchtigte Menschen von Vorteil, nicht an den regulären Arbeitsplatz zu müssen. Es minimiert das Infektionsrisiko und ist eine Chance, uns im Arbeitsleben zu halten. Die Nutzung modernen Kommunikationsmedien z.B. Zoom, Skype, Teams u.a. integriert Arbeitnehmer mit Beeinträchtigung weiterhin in betriebliche Abläufe und ermöglicht den Zugang zu wichtigen betrieblichen Informationen. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung behindertengerechter Kommunikationsregeln bei Telefon- und Videokonferenzen sowie die Rücksichtnahme auf die jeweiligen Bedürfnisse der beeinträchtigten Arbeitnehmer, z.B: Assistenzleistungen oder barrierefreie Lösungen.

Homeoffice: Achten Sie gut auf sich

Aber das von zu Hause aus arbeiten hat nicht nur Vorteile. Denn wer kennt es nicht, dass man bis abends sitzt, weil man noch etwas fertigmachen will. Dies kann gerade für uns zur zusätzlichen Belastung werden. Denn aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass ich nur ungern gegenüber meinem Chef zugebe, etwas nicht zu schaffen. Aber der Hin- und Rückweg zum Büro, welcher bei manchem ja schon zur Erholung beiträgt, entfällt.

Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass es auch noch andere Widrigkeiten gab, als es von jetzt auf gleich in die eine oder andere Variante des von zu Hause aus Arbeitens ging. So musste man sich überlegen, wie man auch telefonisch an die erforderlichen Informationen kommt, um seine Arbeit zu erledigen. Denn oft ist es auch eine Frage des Datenschutzes, welchen man ja auch in der Häuslichkeit einhalten muss. Aber ich glaube, dass alle Beteiligten Lösungen für die verschiedensten Fragen und Herausforderungen gefunden haben, damit wir, die zu den verschiedensten Risikogruppen gehören, von zu Hause unsere Arbeit machen können.

Eines ist mir auch noch aufgefallen: Viele Arbeitgebende haben in dieser besonderen Situation festgestellt, dass es ja funktioniert, wenn die Menschen von zu Hause arbeiten. Daher sind mittlerweile viele darum bemüht, entsprechende Regelungen mit den Interessensvertretungen in den Unternehmen bzw. mit jedem Einzelnen entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

Die Finanzen: Steuerentlastungen für Homeoffice in 2020 und  2021

Aber das von zu Hause aus arbeiten hat nicht nur Vorteile. Es kostet auch an der einen oder anderen Stelle mehr Geld. Daher wird sich für die meisten von uns auch dann, wenn das Jahr 2020 bereits vergangen ist, etwas ändern. Nämlich mit der von uns allen so „geliebten“ Steuererklärung.

Sie werden sich fragen, was hat das mit meinem von zu Hause aus arbeiten in diesem Jahr zu tun? Eine Menge. Denn dadurch, dass wir als Angehörige von Risikogruppen die meiste oder gar die ganze Zeit von zu Hause gearbeitet haben, haben sich auch u.a. die Stromkosten erhöht. Nun soll es zunächst für die Jahre 2020 und 2021 eine sog. Homeoffice-Pauschale von insgesamt 600 € geben. Das entsprechende Gesetz dazu muss allerdings noch vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden. Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung soll die Pauschaule in die Werbungskosten in Höhe von 1000 € mit eingerechnet werden.

Homeoffice in Zukunft

Eines ist klar: Das Thema mobiles Arbeiten oder Arbeiten von zu Hause wird uns auch nach der Corona-Pandemie beschäftigen und wir konnten in diesem Beitrag nur ein paar Themen anreißen. Aber es ist ein Einstieg, sich damit intensiver zu beschäftigen. Wenn Sie Fragen zum Thema Homeoffice haben, stellen Sie uns diese gerne!