zur Navigation zum Inhalt
Eine junge Frau steht in einem Restaurant hinter der Bar und bedient einen Gast.

Budget für Arbeit: Mehr Teilhabe am Arbeitsmarkt

Das Budget für Arbeit ist eine sogenannte „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA), die Menschen mit Behinderung den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Stephan Neumann, unser Gastautor für den Themenschwerpunkt „Inklusion und Arbeit“, gibt euch hier eine gute Übersicht und beantwortet einige Fragen zum Thema Budget für Arbeit.

Was ist das Budget für Arbeit und wer bekommt es?

Dem Budget für Arbeit (BfA) liegt der Gedanke zu Grunde, Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft besser zu integrieren. Bevor das Instrument in das Bundesteilhabegesetz (BTHG) aufgenommen wurde, fanden in verschiedenen Bundesländern entsprechende Modellversuche statt. Im Ergebnis waren diese sehr positiv. Daher wurde das Budget für Arbeit in das BTHG mit aufgenommen.

Das Budget für Arbeit wurde zum 1. Januar 2018 bundesweit eingeführt. Die Rahmenbedingungen dazu befinden sich im § 61 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Grundlage für die Regelung des Gesetzgebers ist die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen besser bekannt unter UN-BRK. In der UN-BRK wird für alle Vertragsstatten in Artikel 27 das gleiche Recht auf Arbeit von Menschen mit Behinderung festgeschrieben.

Wahlfreiheit und Leistung

Mit der Einführung des Budgets  können Betroffene nun selbst entscheiden, ob sie aufgrund ihrer Behinderung sich eher in einem geschützten Rahmen, welchen die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) bieten kann sehen, oder sich lieber eine Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt suchen möchten.

Wer kann das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen?

Das BfA können Menschen mit Behinderung beantragen, wenn ihnen ein Leistungsanspruch im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung genehmigt wurde. Und sie beabsichtigen eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen oder aber diese bereits begonnen haben. Hierbei ist es egal, ob es sich um eine Tätigkeit im öffentlichen oder privaten Sektor handelt. Die Leistungen aus dem BfA werden ab dem Tag des Abschlusses gewährt, sofern die erwähnten Voraussetzungen erfüllt werden.

Wer bekommt kein Budget für Arbeit?

Bei einem Minijob mit einem Entgelt in Höhe von 450,00 € monatlich können keine Leistungen aus dem Budget für Arbeit erbracht werden.
Außerdem haben Menschen, welche aufgrund der Schwere ihrer Behinderung oder Erkrankung auch keiner Tätigkeit im Arbeitsbereich einer WfbM nachgehen können, keinen Anspruch auf das Budget.

Welchen Umfang hat das Budget für Arbeit?

Die Leistungsgewährung ist für Vollzeit genauso wie für Teilzeit möglich. Es dient ausschließlich zur Unterstützung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Gesetzgeber hat unter dem genannten Gedanken der Inklusion im Budget verschiedene Bestandteile der Förderung für den Arbeitnehmenden aber auch für den Arbeitgebenden vorgesehen.

Bestandteile der Förderung

Die antragstellende Person soll eine Assistenz für die Teile der zu erbringenden Leistung erhalten, welche sie selbst nicht oder nicht vollständig ausführen kann. Zudem erhält der Arbeitgebende, welcher den Arbeitsplatz zur Verfügung stellt einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75% des vereinbarten Lohns. Die Höchstgrenze des monatlichen Zuschusses liegt bei 1.316 €. Zudem ist es möglich, dass die Beträge in einzelnen Bundesländern aufgrund von entsprechenden Regelungen höher ausfallen. Dies wird zum Beispiel durch eine Inklusionsprämie oder durch einen monatlichen Zuschuss in den ersten zwei Jahren des Arbeitsverhältnisses erreicht. Diese finanzielle Unterstützung soll die geringere Leistungsfähigkeit des Betroffenen ausgleichen. Vom Budget für Arbeit werden die Fahrkosten von und zur Arbeit nicht übernommen.

Budget für Arbeit vs. Persönliches Budget

Im Gegensatz zum Budget für Arbeit dient das Persönliche Budget dazu, dass Menschen mit Behinderung sich ihre Leistungen zur Förderung, Betreuung, Beteiligung, Assistenz und Pflege selbst einkaufen. Das persönliche Budget ergänzt den persönlichen bzw. privaten Lebensbereich der Antragstellenden. Somit kann man auch etwas erleichterter die Leistungen des Budgets für Arbeit in Anspruch nehmen.

Unterscheidung zwischen Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung

Wie ich Ihnen im letzten Beitrag zum Thema Budget für Ausbilung berichtet habe, gibt es seit 1. Januar 2020 das Budget für Ausbildung, welches die Möglichkeit schafft, eine Berufsausbildung zu absolvieren. Das Budget für Arbeit ermöglicht hingegen den Betroffenen die Möglichkeit, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bei einem privaten Unternehmen oder im öffentlichen Sektor aufzunehmen.

Wer ist für das Budget zuständig?

Grundsätzlich ist der Träger der Eingliederungshilfe für das Budget für Arbeit zuständig. Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen in den einzelnen Bundesländern sind die Zuständigkeiten unterschiedlich verteilt:

  • Baden-Württemberg: Die Zuständigkeit ist auf die Landkreise und Städte übertragen worden.
  • Bayern: Die Bezirke sind für die Eingliederungshilfe verantwortlich.
  • Berlin: Die 12 Bezirke bearbeiten die Eingliederungshilfe.
  • Bremen und Hamburg: Die Stadtstaaten sind direkt dafür verantwortlich.
  • Hessen: Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist als überörtlicher Träger für die Bearbeitung der Anträge der Eingliederungshilfe zuständig.
  • Niedersachsen: Die Kommunen sind für die Leistungsgewährung zuständig.
  • Nordrhein-Westfahlen: Die Landschaftsverbände Rheinland-LVR und Westfalen-Lippe übernehmen die Bearbeitung der Anträge auf Eingliederungshilfe.
  • Saarland: Das Bundesland übernimmt diese Aufgabe.
  • Sachsen: Hier übernehmen die kreisfreien Städte und Landkreise sowie zusätzlich der kommunale Sozialverband als Träger der Eingliederungshilfe die Bearbeitung der Anträge.
  • Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Leistungsgewährung zuständig.

Hilfe bei der Beantragung

Unterstützung bei der Beantragung gibt es von den im Rahmen der Einführung des BTHG eingerichteten Ergänzende unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Aber auch die Sozialdienste der Werkstätten für behinderte Menschen unterstützen und beraten.

Welchen Status hat ein Arbeitnehmender im Budget für Arbeit?

Für die Dauer des Budgets für Arbeit gilt der Arbeitnehmende als erwerbsgemindert. Sollte das Arbeitsverhältnis enden und kein neues angetreten werden, kann der Betroffene in die Werkstatt zurückgehen.
Wenn der Arbeitnehmende hingegen in ein reguläres Arbeitsverhältnis wechselt, verliert der Betroffene den Anspruch auf Leistungen aus dem Budget für Arbeit. Zudem ist dann der Weg zurück in die Werkstatt nicht mehr möglich.

Eine Erwerbsminderung liegt immer dann vor, wenn Betroffene dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt einer Tätigkeit nachgehen. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit kann aufgrund einer Erkrankung, einer Behinderung oder einem Unfall eintreten.

Funktioniert das Budget für Arbeit als Schlüssel zu mehr Teilhabe?

Ich glaube, dass das Budgets für Arbeit ein gutes Instrument ist, Menschen mit Behinderung Alternativen zur Werkstatt zu eröffnen. Natürlich muss man sich genau überlegen, ist das für mich das Richtige, traue ich mir das zu? Denn es ist sicherlich eine große Umstellung in einer Firma oder in der Verwaltung zu arbeiten. Dort strömen viele Einflüsse und Anforderungen auf einen ein. Umso wichtiger ist es, dass alle Beteiligten die betroffene Person optimal beraten und unterstützen.

Zusammenfassend kann ich nur sagen: Es ist eine gute Option, kann neue Perspektiven eröffnen und ist auf jeden Fall einen Versuch wert.

Titelbild: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de